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Reisen während der Pandemie

Auch während turbulenteren Zeiten lassen wir Sie nicht im Stich!

Wenn es ums Thema Reisen geht, befinden wir uns aktuell in einer aussergewöhnlichen Zeit. Auch wenn wir in den letzten Monaten viele Erfahrungen sammeln konnten, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihnen derzeit nicht auf alles eine eindeutige Antwort geben können und dass einige Abklärungen länger dauern, als Sie es von uns gewohnt sind. Wir möchten Ihnen aber versichern, dass wir alles tun, was uns möglich ist, um schnellstmöglich die optimale Lösung für Sie zu finden. 
 

Folgend beantworten wir sehr gerne einige der wichtigsten Fragen: 

 

Muss ich in meinen Ferien eine Maske tragen?

Die genauen Maskenbedingungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Im Flugzeug wie auch an den Flughäfen herrscht weltweit eine Maskenpflicht.  An den meisten Destinationen muss zudem in geschlossenen Räumen eine Maske getragen werden. Beim Essen, Liegen am Hotelpool und am Strand wie auch beim Baden können Sie die Maske abziehen (Änderungen vorbehalten). 

 

Ist ein PCR Test bei jeder Reise notwendig?

Die genauen Bestimmungen werden vom jeweiligen Land festgelegt aber die meisten Länder verlangen bei der Einreise einen gültigen PCR Test. Ein Schnelltest ist nicht immer ausreichend. Eine vollständige Impfung (2. Dosis + 14 Tage) oder Genesung (üblicherweise innert 180 Tagen) kann zur Befreiung der Testpflicht führen. Auch dies variiert je nach Destination, wir teilen Ihnen gerne mit was für Ihr Reiseziel gilt. Bei der Rückreise in die Schweiz gilt aktuell eine Zertifikatspflicht. Wer keine vollständige Impfung oder Genesung vorweisen kann, ist dazu verpflichtet einen negativen PCR- oder Antigentest vorzulegen. Zudem wird ein zweiter Test nach 3 - 5 Tagen Aufenthalt in der Schweiz verlangt, welcher bei der zuständigen kantonalen Behörde einzureichen ist. Die detaillierten Vorschriften zur Einreise in die Schweiz finden Sie auf der BAG-Webseite

 

Kann ich mich in den Ferien für die Rückreise testen lassen?

Weltweit besteht die Möglichkeit entweder im Spital, im Hotel oder in einem Testcenter den PCR oder Antigen-Test durchzuführen. Bei Badeferienarrangements steht die Reiseleitung vor Ort mit Ihnen in Kontakt. Sollten Sie individuell Reisen, raten wir Ihnen die letzte Unterkunft vor Abreise um Unterstützung zu fragen. Bitte versichern Sie sich, dass das Resultat innerhalb der gewünschten Frist versendet wird. 

 

Kann ich mich mit einer Reiseversicherung absichern?

Wenn Sie bei uns eine Reiseversicherung abschliessen, sind die Reisekosten im Falle eines positiven Tests gedeckt.  Dies gilt auch, wenn Sie mit jemandem in Kontakt waren der positiv getestet wurde und Sie sich nun in Quarantäne begeben müssen. Die Quarantänekosten vor Ort gehen zu Lasten des Kunden, wenn bei der Buchung nicht anders vermerkt. Die Reiseversicherung beteiligt sich mit einem Beitrag à CHF 750.00 pro Person.

Falls Sie privat versichert sind, dann erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungspartner. 

 

Meine Reise wurde annulliert. Wann bekomme ich die Abrechnung?

Veranstalter und Fluggesellschaften regeln die Rückerstattungen recht unterschiedlich. Mittlerweile hat sich jedoch mit den meisten Anbietern ein gewisser Rhythmus eingespielt. Wir setzen uns auf jeden Fall für eine möglichst rasche und umfängliche Rückerstattung ein, bitten Sie jedoch um Verständnis wenn unsere Abklärungen mal etwas länger als gewohnt dauert. Rückerstattungen (Cash oder in Form von Gutscheinen) an unsere Kunden können bis auf weiteres erst ausbezahlt werden, wenn auch das Geld der involvierten Leistungsträger auf unserem Konto eingegangen ist.

 

Welche Alternativen gibt es zur Annullation?

Sollte Ihre Reise nicht wie geplant stattfinden können, würden wir uns natürlich am meisten freuen, wenn Sie Ihre Reise nicht absagen, sondern sich entscheiden, zu einem späteren Zeitpunkt mit uns zu reisen. Sie können Reisen, die nun definitiv nicht durchgeführt werden, auf ein späteres Datum umbuchen. Wir stellen Ihnen aber auch gerne eine Gutschrift über den aktuellen Dossierwert aus, den Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder für eine Reise einsetzen können.

 

Kann ich spätere Reisen umbuchen oder annullieren?

Für Reisen, die bislang nicht vom Veranstalter bzw. der Airline abgesagt wurden, gelten bis auf weiteres die normalen AGB der Reiseveranstalter und Airlines mit den entsprechenden Gebühren. Die Daten, bis zu denen Reisen nun definitiv abgesagt sind, variieren von Leistungsträger zu Leistungsträger. Sollte es Änderungen zu Ihrer gebuchten Reise geben, werden wir Sie schnellstmöglich kontaktieren.

 

Muss ich meine Rechnung bezahlen, auch wenn ich nicht weiss, ob ich reisen kann?

Für alle Reisen besteht ein Vertrag zwischen uns als Reisebüro, den Fluggesellschaften, dem Veranstalter und unseren Kunden. Der Rechnungsbetrag ist darum zur in der Rechnung angegebenen Frist fällig. Veranstalter und Airlines belasten uns per Lastschriftverfahren ebenfalls zu diesem Zeitpunkt. Bitte halten Sie sich an die Zahlungsbedingungen. Hier setzen wir auf Ihr Vertrauen und Ihre Mithilfe.

 

Ist mein Geld in guten Händen?

Reisebüro feriezyt ist Teilnehmer des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und verfügt damit über eine Kundengeldabsicherung. Alle Teilnehmer des Garantiefonds erfüllen dessen Anforderungen in Bezug auf Fachkompetenz, Seriosität und Solvenz und unterstehen einer regelmässigen Kontrolle.

 

Egal wie sich die Lage entwickelt, wir sind gerne für Sie da!