Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Leistungen, welche von der Reisebüro Feriezyt GmbH (nachfolgend «Feriezyt» genannt) erbracht werden. Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden Reise- und Vertragsbedingungen sorgfältig zu lesen. Zusammen mit den Informationen auf unserer Bestätigung/Rechnung und jenen in unseren Reiseunterlagen sind diese für Ihre Reise wichtig.
Ihre sowie unsere Rechte und Pflichten ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden AGB sowie den gesetzlichen Vorschriften.
Feriezyt vermittelt Ihnen Reisearrangements anderer Reiseveranstalter, Flugtickets, Mietwagen und andere touristische Dienstleistungen. In diesen Fällen schliessen Sie den Vertrag direkt mit den vermittelten Unternehmen (Reiseveranstalter, Fluggesellschaften usw.) ab und es gelten deren eigene Reise- und Vertragsbestimmungen. In all diesen Fällen ist Feriezyt nicht Vertragspartei und übernimmt keinerlei Haftung für die von den Vertragspartnern erbrachten Leistungen. Hier beschränkt sich unsere Leistung auf die pflichtgemässe Vermittlung des entsprechenden Vertrages, den Sie direkt mit dem Veranstalter abschliessen.
Soweit Feriezyt eigene Pauschalreisen anbietet, gelten diese AGB. Aussergewöhnliche Annullationsgebühren werden Ihnen vor Vertragsschuss bekannt gegeben.
Die auf der Internetseite sowie in den Prospekten publizierten Leistungsbeschreibungen sind als Einladung zur Offertstellung zu verstehen. Der Vertrag zwischen Ihnen und Feriezyt kommt erst zustande, wenn wir Ihre Buchungsanfrage schriftlich bestätigt haben.
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 30% des Gesamtreisepreises innerhalb von 10 Tagen und der Restbetrag bis 45 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Flugtickets ist der Gesamtbetrag innerhalb von 10 Tagen fällig. Bei kurzfristigen Reisen mit Abreisen innerhalb von 14 Tagen ist der Gesamtbetrag sofort zu begleichen.
Bei den Zahlungsfristen handelt es sich um Verfalltage. Bei nicht fristgerechter Bezahlung geraten Sie ohne Mahnung in Verzug und Feriezyt ist in diesem Fall berechtigt, die Reiseleistungen zu verweigern und Rücktrittskosten gemäss Ziff. 4 zu belasten. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Melden Sie weitere Reiseteilnehmer mit der Buchung an, so haften Sie für sämtliche angemeldeten Reiseteilnehmer. Die vorliegenden AGB sind für sämtliche Reiseteilnehmer verbindlich.
Bei der Buchung sind die Vor- und Familiennamen der Reisenden wie in deren Personaldokumenten (Pass) anzugeben.
Feriezyt weist darauf hin, dass Fluggesellschaften und andere Leistungserbringer Sie oder Ihre Mitreisenden von den Leistungen ausschliessen können oder die Einreise ins Destinationsland verweigert werden kann, wenn die Namen auf den Reisedokumenten nicht wortwörtlich mit den Personaldokumenten (Pass) übereinstimmen. Es liegt in Ihrer Verantwortung nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen (z.B. die Namen in den Reisedokumenten müssen mit den Angaben Personaldokumenten wie ID oder Reisepass genau übereinstimmen). Unstimmigkeiten müssen umgehend an Feriezyt gemeldet werden. Folgekosten, die durch eine Unterlassung der Meldung entstehen, gehen zu Ihren Lasten.
Änderungswünsche und Umbuchungen nach der Buchung müssen uns schriftlich mitgeteilt werden. In der Regel erheben unsere Leistungsträger Gebühren gemäss deren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Teilweise gilt eine Änderung als Annullation mit Neubuchung.
Bei Annullationen können Bearbeitungsgebühren und/oder Annullationskosten bis zu 100% des Preises entstehen. Diese richten sich nach den Bedingungen der jeweiligen Unternehmen.
Flugtickets sind nach Buchung verbindlich und verursachen bei Annullation oder Umbuchung hohe Kosten, oft bis 100%.
Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskostenversicherung (vgl. Ziff. 16).
Feriezyt behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Flugzeiten, Reiseroute etc.) vor Abreise zu ändern. Sind die Änderungen wesentlich, können Sie innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Reisevertrag zurücktreten oder alternativ an einer Ersatzreise teilnehmen, sofern eine solche angeboten werden kann. Erfolgt innert 5 Tagen keine Rückmeldung, so gilt dies als Ihre Zustimmung zu den Änderungen.
Bei Programmänderungen aufgrund höherer Gewalt oder eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt wie Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Massnahmen, etc.) haben Sie keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag und auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Preiserhöhungen können sich aus der Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich Treibstoffzuschläge), neu eingeführter oder erhöhter Abgaben auf bestimmten Leistungen, wie Ein- und Ausschiffungsgebühren, Lande- und Sicherheitsgebühren usw. oder bei Änderung der für Reise geltenden Wechselkurse ergeben. Erhöhen sich diese Kosten, können diese an Sie weitergegeben werden. Preiserhöhungen werden spätestens bis 21 Tage vor Abreise mitgeteilt.
Sollten Sie oder einer der Reiseteilnehmer verhindert sein, die gebuchte Reise anzutreten, so können Sie grundsätzlich eine Ersatzperson bestimmen. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten:
Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften etc. nicht teilnehmen, so gilt die Reiseabsage als Annullierung.
Feriezyt erhebt bei jeder Buchung eine einmalige Auftragspauschale à Fr. 80.00 bis Fr. 100.00 pro Auftrag. Bei Annullationen, Umbuchungen oder Änderungen erheben wir zusätzlich zu den Annullationskosten des jeweiligen Leistungserbringers eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.00 pro Person, max. Fr. 200.00 pro Auftrag.
Für unsere Beratungen und Offerten verlangen wir eine einmalige Gebühr von CHF 100.00. Sollte es nicht zu einer erfolgreichen Buchung kommen, erlauben wir uns Ihnen für unsere Aufwände die Auftragspauschale zu verrechnen und hoffen, Sie ein andermal beim Buchen Ihrer Reisen unterstützen zu dürfen.
Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei uns oder unter www.garantiefonds.ch.
Die Auftragspauschale beinhaltet u.a. die gesetzlich vorgeschriebene Kundengeldabsicherung beim Garantiefonds sowie die Dienste des Ombudsmanns der Schweizer Reisebranche. Im Beanstandungsfall kann dieser wie folgt kontaktiert werden: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich, Tel. 044 485 45 35, E-Mail info@ombudsmantouristik.ch.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Betrag ca. 7-10 Tage vor Abreise ausgehändigt oder elektronisch zugestellt.
Die Einhaltung der Impf-, Einreise-, Pass-, Zoll- und Devisenbestimmungen liegt in Ihrer Verantwortung.
Auf Wunsch unterstützt Sie Feriezyt bei der Beschaffung notwendiger Visa (sofern in der Schweiz erhältlich), gegen Verrechnung der Kosten und einer Bearbeitungsgebühr. Bei Transitreisen müssen zusätzlich die Bestimmungen des Transitlandes beachtet werden. Feriezyt übernimmt in keinem Fall die Haftung für zu spät oder falsch ausgestellte oder für nicht bewilligte Visa.
Änderungen der Einreisevorschriften (auch bei Rückkehr in die Schweiz) berechtigen nicht zum Rücktritt vom Reisevertrag und sämtliche Mehrkosten im Zusammenhang mit den Einreisevorschriften sind von Ihnen zu tragen.
Die Einreise kann verweigert werden, wenn notwendige Dokumente fehlen. Bei Reisen mit nur einem Elternteil sind in vielen Ländern zudem zusätzliche Dokumente erforderlich.
Feriezyt haftet im Rahmen dieser Vertragsbedingungen und der zwingenden Bestimmungen des schweizerischen Rechts, insbesondere des Bundesgesetzes über Pauschalreisen (PRG), soweit dieses anwendbar ist. Dabei wird die Haftung maximal auf das Zweifache des Gesamtreisepreises beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden sowie bei Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit. Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages
Wir vergüten Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens im Rahmen dieser AGB und anwendbaren Gesetzen, soweit es Feriezyt nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
Rückzahlungsansprüche, Reisepreisminderungen oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis von Ihnen oder eines Mitreisenden vor oder während der Reise, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Dienstleistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Rückzahlung, Schadenersatzpflicht, Pflicht zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustrationsschäden, Entschädigung für Selbstabhilfe usw. von Feriezyt ausgeschlossen. Gleichfalls besteht kein Anspruch auf Reisepreisminderung.
Für Leistungen von Drittparteien, die wir lediglich vermitteln und bei denen wir nicht Vertragspartei sind, besteht keine Haftung.
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, diesen Mangel oder Schaden bei Feriezyt und an die örtliche Reiseleitung/Leistungsträger umgehend zu melden und anzuzeigen. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für spätere Geltendmachung allfälliger Ersatzansprüche.
Der Reiseleiter, die örtliche Reiseleitung/Leistungsträger sind nicht berechtigt, im Namen von Feriezyt Ansprüche irgendwelcher Art anzuerkennen.
Kann vor Ort keine befriedigende Lösung gefunden werden, müssen Sie die Beanstandung sowie die Bestätigung der Anzeige bei der örtlichen Reiseleitung/Leistungsträger innerhalb von 30 Tagen nach Reiseende schriftlich bei Feriezyt einreichen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, stehen Ihnen keine Ansprüche zu.
Falls Feriezyt den Schaden, welcher Ihnen ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetz, so treten Sie hiermit Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber dem Leistungserbringer an Feriezyt ab.
Sollten Sie aus irgendeinem Grund (Krankheit, Unfall, usw.) die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen Feriezyt den Preis für das Arrangement nicht zurückerstatten. Wir empfehlen den Abschluss entsprechender Versicherungen (vgl. Ziff. 16).
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung. Diese bezahlt die Annullierungs- und Rückreisekosten im Falle eines versicherten Ereignisses gemäss den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Feriezyt benötigt von Ihnen und allen Mitreisenden verschiedene persönliche Daten zur korrekten Vertragsabwicklung. Wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz und verpflichten uns, Ihre Daten sicher aufzubewahren. Sofern Sie uns personenbezogene Daten anderer Personen (z. B. Mitreisender) als Reiseanmelder/in mitteilen, müssen Sie sicherstellen, dass diese damit einverstanden sind und Sie die Daten übermitteln dürfen. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass diese Personen wissen, wie ihre personenbezogenen Daten von uns bearbeitet werden und welche Rechte sie haben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: www.feriezyt.ch/datenschutz.
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten wünschen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich an:
Reisebüro Feriezyt GmbH, Grossgasse 1 in 6060 Sarnen. www.feriezyt.ch
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Reisebüro Feriezyt GmbH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen, ist der Gerichtsstand Sarnen OW.
Sarnen, Oktober 2025